Termin
Termin vereinbaren:
Wenn du einen Tattoo Termin vereinbaren möchtest, kannst du dich gerne über WhatsApp unter 01771541725 bei mir melden. Solltest du noch keine Tattoo Erfahrung haben, dann würde ich dir Erfahrungsgemäß empfehlen, dass du über WhatsApp einen Termin für ein Beratungsgespräch im Studio vereinbarst.
Vor Ort erhältst du dann eine individuelle Beratung sowie eine Preisauskunft, Informationen und Antworten auf alle deine Fragen.
Nimm dir bitte genug Zeit, da es sein kann das ich am Tätowieren bin und es ein bisschen dauern kann bis ich eine Pause mache, um mich dir zu widmen.
Anzahlung:
Bitte beachte, dass wir Termine ausschließlich gegen den Erhalt einer Anzahlung vereinbaren können. Entweder nach Absprache in Bar vor Ort oder über Paypal unter asbeimborn@gmx.de -Kartenzahlung ist nicht möglich.
Solltest du den Termin nicht spätestens 72 Stunden vorher Absagen, muss ich die Anzahlung leider einbehalten.
Ausgenommen sind natürlich unvorhersehbare Situationen und Umstände.
Der Mindestbetrag der Anzahlung liegt bei 50€.
Einverständnis- bzw. Verzichtserklärung:
Bevor du tätowiert wirst, musst du vor Ort ein vorgefertigtes Dokument unterzeichnen.
Unter anderem bestätigst du mit deiner Unterschrift das du an keiner Infektion, wie z. B. Hepatitis oder HIV erkrankt bist.
Außerdem bestätigst du nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen zu stehen und das du deine/n Tätowierer/in über bekannte Allergien etc. informiert hast.
Darüberhinaus verzichtest du gegenüber dem ausführenden Tätowierer, auf Geltendmachung sämtlicher Rechte oder Schadensersatzansprüche, die aus dem Tätowiervorgang entstehen sollten oder in direktem oder indirektem Zusammenhang damit stehen. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigungen sind davon ausgeschlossen.
Volljährigkeit:
In meinem Studio dürfen Personen welche die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, ausschließlich erst ab 16 Jahren mit Einverständniserklärung der Eltern tätowiert werden.
Die Einverständniserklärung muss vor Ort von beiden Elternteilen unterzeichnet werden, es sei den es ist, nur ein Elternteil erziehungs-berechtigt.